Mitglied des CCESigG werden
Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft erfolgt gemäß der Satzung (§3) nach:
- Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen des privaÂten und des öffentlichen Rechts sein, deren Tätigkeit, fachliches Wissen und Interesse oder institutionelle Zwecke den Zielen des Vereins dienlich sind.
Mitglieder können auch Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sein, und zwar Arbeitsgruppen von Fachgesellschaften oder Verbänden, SoftwareÂherÂsteller, Trustcenter und DienstÂleistungsunternehmen. - Jedes Mitglied verpflichtet sich durch seinen Beitritt für die Dauer seiner MitgliedÂschaft, die Vereinsziele nach Maßgabe der Satzung zu unterstützen.
- Die Mitglieder unterteilen sich in
a) ordentliche Mitglieder,
b) außerordentliche Mitglieder. - Ordentliche Mitglieder sind zur BeitragsÂzahlung verpflichtet und haben in der Mitgliederversammlung Sitz- und StimmÂrecht.
- Außerordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die durch Beschluss des VorÂstands von der Beitragszahlungsverpflichtung freigestellt sind. Diese Art der Mitgliedschaft ist Anwendern der elektronischen Signatur (Krankenhäusern, Bediensteten von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten etc.) und FachgeÂsellschaften / Verbänden vorbehalten, welche ihre Beiträge in Form von aktiÂver oder ehrenamtlicher Mitarbeit in Gremien des Vereins leisten.
Sie haben dem Verein gegenüber die gleichen Rechte und Pflichten wie orÂdentliche Mitglieder, können jedoch auf eigenen Wunsch auf einen Sitz und das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung verzichten.
Beiträge:
Die von der Mitgliederversammlung festgelegten jährlichen Beiträge belaufen sich auf:
Akademische Institution oder Organisation | (250 € jährlich) |
Klinik | (250 € jährlich) |
Industriepartner | (2.500 € jährlich) |
Außerordentliches Mitglied | (beitragsfrei) |
Aufnahmegebühr:
Für Industriepartner wird neben dem festgelegten Mitgliederbeitrag eine einmalige, nach Mitarbeiterzahlen gestaffelte Aufnahmegühr, erhoben.
1 | bis | 10 | Mitarbeiter | 500,- Euro |
10 | bis | 50 | Mitarbeiter | 1.500,- Euro |
51 | bis | 100 | Mitarbeiter | 2.500,- Euro |
101 | bis | 500 | Mitarbeiter | 5.000,- Euro |
500 | bis | 1.000 | Mitarbeiter | 7.500,- Euro |
über 1.000 |
|
| Mitarbeiter | 10.000,- Euro |
Antrag:
Bitte senden Sie das unten angefügte Antragsformular per Post oder Fax an:
Projektbüro CCESigG
z.Hd. Herrn J. Bosk
c.o. Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
Freisestraße 9/10
38118 Braunschweig
Fax:+49 (0) 531 / 595 85 1475