Mitglied werden

Mitglied des CCESigG werden

 

Das Antragsformular erhalten Sie hier als PDF-Datei.


Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft erfolgt gemäß der Satzung (§3) nach:

  1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen des priva­ten und des öffentlichen Rechts sein, deren Tätigkeit, fachliches Wissen und Interesse oder institutionelle Zwecke den Zielen des Vereins dienlich sind.

    Mitglieder können auch Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sein, und zwar Arbeitsgruppen von Fachgesellschaften oder Verbänden, Software­her­steller, Trustcenter und Dienst­leistungsunternehmen.

  2. Jedes Mitglied verpflichtet sich durch seinen Beitritt für die Dauer seiner Mitglied­schaft, die Vereinsziele nach Maßgabe der Satzung zu unterstützen.

  3. Die Mitglieder unterteilen sich in

            a) ordentliche Mitglieder,
            b) außerordentliche Mitglieder.

  4. Ordentliche Mitglieder sind zur Beitrags­zahlung verpflichtet und haben in der Mitgliederversammlung Sitz- und Stimm­recht.

  5. Außerordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die durch Beschluss des Vor­stands von der Beitragszahlungsverpflichtung freigestellt sind. Diese Art der Mitgliedschaft ist Anwendern der elektronischen Signatur (Krankenhäusern, Bediensteten von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten etc.) und Fachge­sellschaften / Verbänden vorbehalten, welche ihre Beiträge in Form von akti­ver oder ehrenamtlicher Mitarbeit in Gremien des Vereins leisten.

    Sie haben dem Verein gegenüber die gleichen Rechte und Pflichten wie or­dentliche Mitglieder, können jedoch auf eigenen Wunsch auf einen Sitz und das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung verzichten.

 

Beiträge:

Die von der Mitgliederversammlung festgelegten jährlichen Beiträge belaufen sich auf:

 

Akademische Institution oder Organisation (325 € jährlich)

Klinik (325 € jährlich)

Industriepartner (3.250 € jährlich)

Consultingpartner (1.950 € jährlich)

Außerordentliches Mitglied (beitragsfrei)

 

Aufnahmegebühr:

Für Industrie- und Consultingpartner wird neben dem festgelegten Mitgliederbeitrag eine einmalige, nach Mitarbeiterzahlen gestaffelte Aufnahmegühr, erhoben.

 

1bis10Mitarbeiter 500,- Euro

10 bis 50 Mitarbeiter 1.500,- Euro

51 bis 100 Mitarbeiter 2.500,- Euro

101bis 500 Mitarbeiter 5.000,- Euro

500 bis 1.000 Mitarbeiter 7.500,- Euro

über 1.000 Mitarbeiter 10.000,- Euro

 

Antrag:

Bitte senden Sie das Antragsformular per Post oder Mailanhang an: 

Projektbüro CCESigG e.V.

Technologiepark/Gründervilla
z.Hd. Herrn J. Bosk

Rebenring 33
38106 Braunschweig



Der Vorstand wird sie nach ihrem Antragseingang kontaktieren.


Das Antragsformular erhalten Sie hier als PDF-Datei.


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